Ihre Party! Eure Musik! Dein DJ!
1. Die Anreise des DJ erfolgt ca. 1,5 Stunden vor Veranstaltungsbeginn. Der Veranstalter verpflichtet sich, beim Erscheinen des DJ persönlich am Veranstaltungsort zu sein oder einen Ansprechpartner als Vertreter zu benennen.
2. Der Veranstalter stellt dem DJ einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes zur Verfügung. Fallen hierfür Kosten an, so sind diese vom Veranstalter zu tragen. Findet die Veranstaltung nicht im Erdgeschoss statt und steht kein Aufzug im Gebäude zur Verfügung, so ist der Veranstalter verpflichtet, dies vorab dem DJ mitzuteilen. Gegebenenfalls hat der Veranstalter eine Hilfskraft zum Transport der technischen Ausrüstung zu stellen.
3. Der DJ ist verantwortlich für die Bereitstellung einer entsprechend der Räumlichkeit dimensionierten PA- und Licht-Anlage sowie aller weiteren zu seiner Arbeit notwendigen Geräte. Auf Wunsch wird dem Veranstalter ein schnurloses Mikrofon zur Verfügung gestellt.
4. Der Veranstalter stellt dem DJ, wenn möglich, zwei Tische mit einer Gesamtfläche von mindestens 1,20 m x 0,60 m und 0,60 m x 0,60 m zur Verfügung.
Bei Veranstaltungen im Freien sorgt der Veranstalter für einen trockenen Standort des DJ und seiner Ausrüstung.
Der Veranstalter sichert die Bereitstellung eines Stromanschlusses in der Nähe der Stellfläche des DJ zu. Der Anschlusswert muss mindestens 16 A (230 V) betragen.
Die Kosten für den Strom trägt der Veranstalter.
5. Die Musikauswahl kann auf Wunsch des Veranstalters im Vorfeld mit dem DJ besprochen werden. Der DJ kann auf ein Repertoire aus ca. 60.000 verschiedenen Titeln aller Stilrichtungen zurückgreifen. Dennoch besteht kein Anspruch, dass ein bestimmter Titel verfügbar ist. Über die Musiklautstärke während der Veranstaltung entscheidet der Veranstalter.
6. Der Veranstalter lässt dem DJ bis spätestens eine Woche vor der Veranstaltung einen detaillierten Anfahrtsplan (wenn notwendig) zum Veranstaltungsort zukommen.
7. Für die Abführung der GEMA-Gebühren (und für das Stellen evtl. dafür notwendiger Anträge) ist allein der Veranstalter verantwortlich. Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr.
8. Gage
Der Gesamtbetrag wird vom Veranstalter entweder eine Woche vor der Veranstaltung auf unten angeführte Bankverbindung überwiesen oder direkt nach der Veranstaltung in Bar an den DJ gezahlt. Über die Höhe der vereinbarten Gage ist Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9. Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ verursacht worden ist.
Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern vom DJ, die während der Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter. Dem Veranstalter steht es frei, sich die Kosten vom Verursacher ersetzen zu lassen.
10. Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden dann Ausfallkosten wie folgt berechnet:
-Bis 5 Monate vor Veranstaltung werden 25 % des Offerte Betrages als Stornogebühr verrechnet.
-Ab 5 Monaten vor Veranstaltung werden 30 % des Offerte Betrages als Stornogebühr verrechnet.
-Ab 3 Monaten vor Veranstaltung werden 50 % des Offerte Betrages als Stornogebühr verrechnet.
-Ab 2 Monaten vor Veranstaltung werden 100 % des Offerte Betrages als Stornogebühr verrechnet.
Coronabedingte Umbuchungen, wenn ein neuer Termin gefunden wird, werden mit 10% des Bruttopreises beaufschlagt.
Ein Rücktritt des DJ's vom Vertrag / von der Buchung hat spätestens 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn fernmündlich oder schriftlich / per E-Mail zu erfolgen.
Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse ( höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc. ) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
11. Dieser Engagementvertrag verliert seine Gültigkeit, wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen an den DJ zurück gesendet wird.
12. Mündliche Nebenabreden sind ungültig. Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und des ausdrücklichen Einverständnisses.
Gerichtsstand/ Erfüllungsort/ Finanzamt Waiblingen
Die Unterzeichnenden erklären mit Ihrer Unterschrift ihre Legitimation zum Vertragsabschluß.
Stand: Dezember 2021